Humanistische Psychologie und ihre Einordnung

 
 

Humanistische Haltung

Humanistische Psychotherapie versteht sich als dritte Schule neben verhaltensorientierten und analytischen Verfahren der Psychotherapie. Sie ist eine weltweit verbreitete integrative psychotherapeutische Orientierung, die auf dem humanistischen Menschenbild basiert. Der Personzentrierte Ansatz ist eines der klassischen humanistisches Psychotherapieverfahren. Synonyme Bezeichnungen sind auch Klientzentrierte Therapie, Non-direktive Therapie oder Gesprächspsychotherapie. Im Mittelpunkt des Personzentrierten Ansatzes stehen nicht die Diagnostik und Beseitigung von Symptomen oder unmittelbare Lösungen, sondern die persönliche Entwicklung, die nachhaltig zu Problemlösungen führt.


Sozialversicherte Einordnung

In Deutschland gehört die Gesprächspsychotherapie zu den vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie anerkannten Verfahren für die vertiefte Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und ist wissenschaftlich als Therapiemethode anerkannt. Sie wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss jedoch bisher nicht als Richtlinienverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelistet und kann daher nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden.


Therapie oder Beratung

Ich biete psychologische Beratung auf Basis des Personzentrierten Ansatzes an.
Dies entspricht nicht der klassischen Psychotherapie, die in Deutschland auf Diagnostik und sozialversicherter Einordnung beruht. Die Begrifflichkeiten Therapie, Beratung und Begleitung sind definitorisch abgrenzbare Konzepte und in Deutschland relevant für die Sozialversicherung und Heilverordnung. Das inhaltliche Arbeiten innerhalb dieser Begrifflichkeiten ist jedoch nicht so einfach von einander zu trennen. Daher wird bei der Erklärung des humanistischen Ansatzes der Psychologie der Begriff “Therapie” verwendet, weil die Herangehensweise psychologischer Beraterarbeit ähnlich zu der in einem therapeutischen Setting ist. Rechtlich wird jedoch eine Beratung durchgeführt.

Durch die Möglichkeit der Heilpraktikerverordnung kann jedoch auch der Begriff “Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz (HeilprG)” oder HPG verwendet werden. Hier besteht die Möglichkeit, dass private Zusatzversicherungen für die Therapiekosten aufkommen können. Dies ist mit der jeweiligen Privatkasse eigenständig zu klären.