Humanistische Psychotherapie versteht sich als dritte Schule neben verhaltensorientierten und analytischen Verfahren der Psychotherapie. Sie ist eine weltweit verbreitete integrative psychotherapeutische Orientierung, die auf dem humanistischen Menschenbild basiert. Der Personzentrierte Ansatz ist eines der klassischen humanistisches Psychotherapieverfahren. Synonyme Bezeichnungen sind auch Klientzentrierte Therapie, Non-direktive Therapie oder Gesprächspsychotherapie. Im Mittelpunkt des Personzentrierten Ansatzes stehen nicht die Diagnostik und Beseitigung von Symptomen oder unmittelbare Lösungen, sondern die persönliche Entwicklung, die nachhaltig zu Problemlösungen führt.
Ich biete Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz (HeilprG) auf Basis des Personzentrierten Ansatzes an. Dies entspricht nicht der psychologischen Psychotherapie mit Approbation, die in Deutschland auf Diagnostik und sozialversicherter Einordnung beruht.
In Deutschland gehört die Gesprächspsychotherapie (Personzentriert/Rogers) zu den vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie anerkannten Verfahren für die vertiefte Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten und ist wissenschaftlich als Therapiemethode anerkannt. Sie wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss jedoch bisher nicht als Richtlinienverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelistet und kann daher nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden. Durch die Möglichkeit der Heilpraktikerverordnung besteht die Möglichkeit, dass private Zusatzversicherungen für die Therapiekosten aufkommen können. Dies ist mit der jeweiligen Privatkasse eigenständig zu klären.